5. Mit Schreiben vom 10. Juni 2021 wurde die Betriebsleiterin über die abgebrochene Inspektion und die angeordnete Schliessung der Apotheke informiert. Weiter erhielt die Beschwerdeführerin erneut eine befristete Betriebsbewilligung, gültig bis 31. August 2021.7 Gleichentags stellte die Betriebsleiterin ein Gesuch für eine Stellvertreterbewilligung für den Geschäftsführer, auf welches die Vorinstanz mit Schreiben vom 16. Juni 2021 nicht eintrat.8 6. Mit E-Mail vom 5. Juli 2021 nahm die Betriebsleiterin zur Abwesenheit des Apothekers mit BAB am 1. Juni 2021 Stellung.9