1.9 Mit Eingabe vom 6. Mai 2022 hat der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers die Beschwerde zurückgezogen und beantragte, die Kosten für seine Tätigkeit als Rechtsvertreter zu entschädigen. Damit beantragt der Beschwerdeführer sinngemäss die Gewährung des Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege inkl. Beiordnung eines Anwalts im Sinne von Art. 111 Abs. 1 und 2 VRPG5. 2.