1.8 Mit Zwischenverfügung vom 12. April 2022 hat die Beschwerdeinstanz den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung sowie den Antrag auf Sistierung des vorliegenden Verfahrens bis zum Entscheid des SEM über das Wiedererwägungsgesuch abgewiesen und den Beschwerdeführer aufgefordert, sich zu seinem aktuellen und praktischen Interesse am vorliegenden Beschwerdeverfahren zu äussern.