1.6 Mit Eingabe vom 8. April 2022 informierte der Beschwerdeführer die Rechtsabteilung über das Schreiben des SEM vom 5. April 2022. Darin ersuchte das SEM das Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) gestützt auf das Mehrfachgesuch vom 30. März 2022, vom Vollzug der Wegweisung einstweilen abzusehen sowie Vorbereitungshandlungen (inkl. Papierbeschaffung) zu sistieren. 1.7 Mit Eingabe vom 7. April 2022 reichte die Vorinstanz die Beschwerdevernehmlassung sowie die Vorakten ein.