1.5 Mit Instruktionsverfügung vom 4. April 2022 forderte die Rechtsabteilung des Generalsekretariats der GSI, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet, 4 die Vorinstanz auf, eine Beschwerdevernehmlassung und die Vorakten einzureichen. Zudem wurde die Vorinstanz aufgefordert, sich im Rahmen der Beschwerdevernehmlassung zum Antrag auf Wiederherstellen der aufschiebenden Wirkung zu äussern.