10/11 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2022.GSI.1106 III. Entscheid 1. Auf die Beschwerde vom 8. März 2022 wird nicht eingetreten. 2. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung ‒ Beschwerdeführende, per Einschreiben ‒ Vorinstanz, per Einschreiben