Nach dem Geschriebenen ist somit die Eröffnung der angefochtenen Verfügung am 24. Januar 2022 als erstellt zu erachten. Die 30-tägige Beschwerdefrist begann demnach am 25. Januar 2022 zu laufen und endete am 23. Februar 2022.17 Die Beschwerde vom 8. März 2022 wurde am 9. März 2022 per Einschreiben an die Beschwerdeinstanz geschickt und erfolgte daher einen halben Monat nach Ablauf der Beschwerdefrist und damit verspätet. Daher ist eine Verfahrensvoraussetzung nicht erfüllt, weshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten werden kann (Art. 20a Abs. 2 VRPG). 1.3 Beschwerdelegitimation