Daher habe ihm am 24. Januar 2022 die Verfügung nicht eröffnet werden können. Schliesslich habe die Vorinstanz weder beweisen noch belegen können, dass die Verfügung vom 18. Januar 2022 am 24. Januar 2022 eröffnet worden sei und sie habe selbst bestätigt, dass sie es versäumt habe, ein Datum zu setzen.14