6. Mit Eingabe vom 11. April 2022 nahmen die Beschwerdeführenden zu den Ausführungen der Vorinstanz bezüglich Eröffnung der angefochtenen Verfügung Stellung und wiesen darauf hin, dass sie in der Zwischenzeit am 7. März 2022 beim SEM ein Wiedererwägungsgesuch gestellt hätten, weshalb das SEM das Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) mit Schreiben vom 1 Vgl. Brief des SEM vom 9. März 2022 i.S. Wiedererwägungsgesuch (Beilage Stellungnahme vom 11. April 2022) 2 Art. 7 Abs. 1 Bst. m der Verordnung vom 30. Juni 2021 über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits-,