3. Gegen diese Verfügung haben die Beschwerdeführenden am 8. März 2022 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben und folgendes beantragt: 1. Die Verfügung und Mitteilung vom 18. Januar 2022 sei vollumfänglich aufzuheben; 2. Es sei den Beschwerdeführenden in der Gemeinde F.___ zu belassen [sic]; 3. Alles unter Entschädigungs- und Kostenfolgen der Vorinstanz.