Zudem absolviert sie das Praktikum bereits vor dem Beginn der Ausbildung und nicht erst danach. Damit dient das Praktikum nicht dem Einstieg ins Berufsleben oder der Qualifizierung. Dem Praktikum im Wohnheim C.___ kann damit nach dem Geschriebenen kein wertschöpfender Charakter im Sinne von Art. 29 Abs. 1 SAFV zugesprochen werden, womit die Beschwerdeführerin keinen Anspruch auf Anrechnung eines Einkommensfreibetrages hat.