4.2.3 Praktika und die Teilnahme an Integrations- oder Beschäftigungsprogrammen gelten gemäss BKSE nicht als Erwerbstätigkeit und sind daher grundsätzlich nicht mit Einkommensfreibeträgen zu kompensieren. Ausnahmsweise generieren Praktika einen Einkommensfreibetrag, wenn es sich dabei um Praktika mit vorwiegend wertschöpfenden Merkmalen handelt. Dies ist der Fall, wenn das Praktikum ein Erwerbseinkommen beinhaltet, im ersten Arbeitsmarkt stattfindet und Teil eines beruflichen Wiedereinstiegs darstellt oder direkt nach Abschluss einer Ausbildung bzw. zur Qualifizierung absolviert wird.20