4.2.2 Eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt bezeichnet eine Anstellung im regulären Arbeitsmarkt (freie Wirtschaft), welche in der Regel einen orts- und branchenüblichen Lohn generiert. Zumindest ein Teil des Lohns muss direkt durch den Arbeitgeber finanziert werden und dieser Teil darf nicht subventioniert sein. Die Arbeitnehmenden befinden sich in einem wirtschaftsnahen Umfeld und somit in einem regulären Arbeitsverhältnis. Hauptmerkmale dieser Anstellungsverhältnisse sind Wertschöpfung und Leistungsorientierung. 19