Wie andere Richtlinien für die Verwaltungstätigkeit gehört auch das BKSE-Handbuch nicht zu den Rechtsätzen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ist das BKSE-Handbuch bei der Rechtsanwendung aber dann zu berücksichtigen, wenn es im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht und diese auf überzeugende und praktikable Art und Weise konkretisieren.17 Das BSKE-Handbuch dient der Auslegung des SHG und der SHV und ist damit vor allem in der ordentlichen Sozialhilfe anwendbar.