Neben den erwähnten Bestimmungen ist auch das BKSE-Handbuch zu beachten, welches im Auftrag der GSI von der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz erarbeitet wurde. Das Handbuch hat zum Ziel, die Rechtsgleichheit in der wirtschaftlichen Grundversorgung zu gewährleisten, bestehende Richtlinien und Erlasse zu erläutern und die Erfahrungen aus der Praxis der Sozialdienste und der GSI zu sammeln und allgemein zugänglich zu machen. Zudem liefert es Entscheidungsgrundlagen für die Rechtsanwendung und dient damit der transparenten und willkürfreien Praxis.16 Wie andere Richtlinien für die Verwaltungstätigkeit gehört auch das BKSE-Handbuch nicht zu den Rechtsätzen.