ihre Anstellung als Praktikantin im Wohnheim C.___ habe sie monatlich CHF 1’678.35 auf 80 Stellenprozent erhalten. Die Beschwerdeführerin führt weiter aus, sie habe in ihrer Heimat D.___ ein Bachelorstudium in allgemeiner Biologie, inklusive Unterrichtsbefähigung als Biologielehrerin auf den Sekundarstufen I und II, als Erstausbildung absolviert. Für einen schnelleren und nachhaltigeren beruflichen Wiedereinstieg habe sie sich nun für ein Studium der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Bern entschieden. Das Praktikum im Wohnheim C.___ sei dabei Teil der Zulassungsvoraussetzungen und diene ihrem beruflichen Wiedereinstieg. Damit erfülle ihre Praktikumsstelle im Wohnheim C.__