4. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 23. Februar 2022 bei der Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und macht die Berücksichtigung eines Einkommensfreibetrages bei der Budgetberechnung für die Monate Oktober 2021 bis Februar 2022 für ihre Anstellung als Praktikantin beim Wohnheim C.___ geltend.