5.3 Zusätzlich zum vorfinanzierten Betrag von CHF 35'947.05 hat die Ausgleichskasse des Kantons Bern der Beschwerdeführerin eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung im Umfang von CHF 10'585.75 ausbezahlt. Zudem wurde die Beschwerdeführerin von der Arbeitslosenkasse mit einer Kurzarbeitsentschädigung von insgesamt CHF 4'112.50 unterstützt. Die Beschwerdeführerin wurde damit im Umfang von CHF 14'698.75 in ihrer Lohnzahlungspflicht, der sie in der Regel durch die Einnahmen der Elternbeiträge nachkommt, entlastet. Die Beschwerdeführerin verfügte damit buchhalterisch insgesamt über CHF 50’645.3031, um die Löhne der Arbeitnehmenden und weitere Fixkosten zu begleichen.