5.2 Die Beschwerdeführerin hat von der Vorinstanz im Sinne einer Vorfinanzierung CHF 35'947.05 erhalten, damit sie aufgrund der Massnahmen gegen das Coronavirus nicht in eine existenzielle Notlage gerät. Die Beschwerdeführerin verfügte somit buchhalterisch über CHF 63'782.2030. Davon musste sie, wie sie in ihrer Beschwerde richtig ausführt, den Eltern die geleisteten Elternbeiträge in Höhe CHF 27'835.15 zurückzahlen. Nach der Rückerstattung der Elternbeiträge verblieb der Beschwerdeführerin somit der vorfinanzierte Betrag von CHF 35'947.05.