5.1 Gemäss den Angaben der Beschwerdeführerin haben ihr die Eltern (wie vorgesehen) während der fraglichen Zeit die Elternbeiträge bezahlt, ohne die Leistungen der Beschwerdeführerin in Anspruch zu nehmen. Die bezahlten Elternbeiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen belaufen sich, wie von der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. Dezember 2021 bestätigt, auf insgesamt CHF 27'835.15.