an die Eltern (CHF 27'835.15) und den in der Beschwerde/Tabelle aufgeführten Rückerstattungsbeträgen (CHF 23'324.80) zu erklären sowie den effektiv an die Eltern zurückerstatteten Betrag zu belegen, führte die Beschwerdeführerin am 20. Dezember 2021 aus, sie habe festgestellt, dass auf der von ihr eingereichten Liste nicht alle Elternbeiträge aufgelistet seien. Somit sei die Berechnung der entgangenen Elternbeiträge durch die Vorinstanz (CHF 27'835.15) korrekt. Selbstverständlich habe sie die Elternbeiträge vollumfänglich den Eltern zurückerstattet. 5. Würdigung