Dies werde so umgesetzt, um eine Doppelfinanzierung zu verhindern, welche entstehe, wenn einerseits die Elternbeiträge voll gedeckt seien und trotzdem Kurzarbeitsentschädigung fliesse. Das bedeute auch, dass eine allfällige nach Ablauf des Zeitraums der Corona-Finanzierung erhaltene Kurzarbeitsentschädigung (z.B. wegen des Nachfrageeinbruchs) bei der Beschwerdeführerin verbleibe. Ziel der Corona-Finanzierung und auch der Kurzarbeitsentschädigung sei die Sicherung des Überlebens der Kitas, nicht jedoch die vollständige Deckung aller Mehrkosten einzelner Betriebe (z.B. für Schutzmaterial, Administration).