4.3 Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 20. April 2021 die Abweisung der Beschwerde. Sie führt aus, die Beschwerdeführerin habe ihr Gesuch um Ausfallentschädigung fristgerecht am 15. Juli 2020 via kiBon eingereicht. Aufgrund diverser offener Fragen habe sie die Gesuchsbearbeitung bis Mitte September 2020 nicht definitiv abschliessen können.