Die Endabrechnung der Vorinstanz habe sie entsprechend sauer gemacht. Sie solle CHF 22’810.15 zurückerstatten, obwohl sie CHF 23’324.80 den Eltern zurückbezahlt habe. Auch ihren Angestellten habe sie in dieser Zeit den vollen Lohn ausbezahlt. Es könne nicht sein, dass sie für die Kosten der Betreuungsausfälle selber in die Tasche greifen müsse. Die Leistungen, welche der Bund und der Kanton den Kitas versprochen habe, kämen nicht für die Gesamtkosten auf. Die Beschwerdeführerin als privates Unternehmen müsse sich überlegen, wie oder ob sie ihr Unternehmen noch weiterführen könne, da sie mit diesen Finanzen fest gerechnet habe.