In ihrem Gesuch nenne die Beschwerdeführerin zudem einen Betrag von CHF 8'727.40 als voraussichtliche Kurzarbeitsentschädigung. Gemäss den von der Beschwerdeführerin auf kiBon geladenen Abrechnungen betrage die tatsächliche Kurzarbeitsentschädigung nun CHF 4’112.50. Die Ausfallentschädigung falle somit um CHF 6'566.75 höher aus als beantragt. Im Sinne einer Vorfinanzierung habe die Vorinstanz der Beschwerdeführerin bereits CHF 35'947.05 überwiesen. Aus der ihr effektiv zustehenden Ausfallsentschädigung und der erfolgten Vorausfinanzierung ergebe sich ein Saldo von CHF 22'810.15 zu Gunsten der Vorinstanz.