Die Vorinstanz weist darauf hin, dass das Total der entgangenen Elternbeiträge in kiBon (CHF 25’883.30) nicht dem Wert im von der Beschwerdeführerin am 24. November 2020 hochgeladenen Excel-Dokument für privat betriebene Kitas zur Erfassung der Angaben für die Gesuchseinreichung (CHF 27'835.15) entspreche. Die Berechnung der Ausfallentschädigung stütze sich jedoch auf den automatisch berechneten Wert im Excel-Dokument (CHF 27'835.15).