Die Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung sieht als Unterstützungsmassnahmen Ausfallentschädigungen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung vor. 13 Institutionen, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, erhalten keine Entschädigungen. 14 8 Vgl. zum Ganzen: Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, Art. 72 N. 12 ff. sowie Daum, a.a.O., Art. 20a N. 5