2. Ziffer 2 der Verfügung vom 09.09.2020 betreffend Ausfallentschädigung im Bereich familienergänzende Kin- derbetreuung für entgangene Betreuungsbeiträge infolge der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) wird aufgehoben. 3. Unter Berücksichtigung der Vorfinanzierung haben Sie 22'810.15 Franken zurückzuerstatten. Ein entspre- chender Einzahlungsschein folgt mit separater Post.