2. Bei der A.____ handelt es sich um eine Einzelfirma, deren Inhaberin und Geschäftsführerin A.____ (fortan: Beschwerdeführerin) ist.2 Als private Institution der familienergänzenden Kinderbetreuung ist sie berechtigt, Finanzhilfe zu beantragen. 3. Die Beschwerdeführerin reichte fristgerecht vor dem 17. Juli 2020 (vgl. Art. 5 Abs. 1 Co- vid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung 3) bei der Vorinstanz über die Online- Plattform «KiBon» ein Gesuch um Ausfallentschädigung in der Höhe von CHF 6'570.15 ein. 4. Gestützt auf dieses Gesuch erliess die Vorinstanz am 9. September 2020 folgende provisorische Verfügung: