12/13 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.911 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 12. März 2021 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgelegt auf CHF 600.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.