Normalerweise begleicht die Beschwerdeführerin diese Kosten mittels Elternbeiträgen. Die entgangenen Elternbeiträge belaufen sich für die fragliche Periode auf CHF 38'706.65. Mit dem vorfinanzierten Betrag und der Kurzarbeitsentschädigung verfügte die Beschwerdeführerin buchhalterisch über CHF 63'991.60 und damit über CHF 25'284.9531 mehr als im Normalbetrieb.