ten. Die Subsidiarität werde so völlig ungerecht und ungleich umgesetzt. Die Gleichbehandlung aller Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung sei somit nicht gewährleistet. Aufgrund der kostspieligen Corona-Schutzmassnahmen habe die Beschwerdeführerin in der Jahresrechnung 2020 einen Aufwandüberschuss von CHF 127'803.38 in Kauf nehmen müssen. Wenn die Kurzarbeitsentschädigung bei der Kostenbeteiligung in Abzug gebracht werde, betrage der Aufwandüberschuss sogar CHF 153'088.33. Einen solchen Aufwandüberschuss habe sie seit der Eröffnung der KITA im Jahr 2002 noch nie gehabt.