Am 29. Juli 2020 sei die Einsprache des SECO schliesslich abgewiesen worden. Die Kurzarbeitsentschädigung von insgesamt CHF 26'218.85 sei ihr jedoch erst nach mehrmaligem Nachfragen und langem hin und her am 2. respektive am 7. Oktober 2020 gutgeschrieben worden. Die Beschwerdeführerin habe, um die Kurzarbeitsentschädigung geltend machen zu können, vom Antrag bis zum Inkasso über Monate einen enormen Aufwand in Kauf nehmen müssen. Viele Institutionen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung hätten die Kurzarbeitsentschädigung nicht geltend gemacht oder nach Einsprache des SECO nicht weitergezogen. Diese Institutionen hätten dann eine ungekürzte Kostenbeteiligung erhal-