Die Covid-19-Verordnung des Bundes hat wie die kantonalbernische CKKBV zum Ziel, die durch die Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, eine nachhaltige Schädigung der Institutionen zu verhindern und so zum Erhalt des Betreuungsangebots beizutragen.23 Die Massnahmen des Bundes ergänzen diejenigen der Kantone und Gemeinden im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung.24