An die Betreuungsplätze und Betreuungsstunden, die nicht tatsächlich zur Verfügung standen oder stehen, entrichtet die GSI den Kindertagesstätten pro Betreuungsplatz pro Tag CHF 25.00 bzw. in Tagesfamilien pro Betreuungsstunde CHF 1.00 (Art. 5 Abs. 1 CKKBV). Die GSI übernimmt somit einerseits für eine begrenzte Zeit die nach Abzug des Betreuungsgutscheins oder der Subventionen gemäss Gebührensystem verbleibenden Betreuungskosten für jene Kinder, die von den Eltern aufgrund der Coronavirus-Krise von der Betreuung abgemeldet wurden. Andererseits bezahlt die GSI einen Betrag an nicht gedeckte Kosten für Plätze, die nicht mehr bereitgestellt wurden.22