9. Am 26. März 2021 reichte die Beschwerdeführerin den «Protokollauszug Gemeinderat vom 25. März 2021» mit dem entsprechenden Zirkulationsbeschluss über die Erteilung der Prozessermächtigung von X.__ ein. 10. Das Rechtsamt stellte mit Verfügung vom 1. April 2021 fest, dass die Prozessermächtigung von X.__ gegeben ist und die Beschwerde innert Frist verbessert wurde, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. 11. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 30. April 2021 sinngemäss, die Beschwerde sei abzuweisen.