4. Mit Entscheid vom 20. April 20205 hiess das Amt für Arbeitslosenversicherung die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung für die Betriebsabteilung «Kindergartenstätte» der Einwohnergemeinde A.___ teilweise gut und bewilligte eine Kurzarbeitsentschädigung vom 8. April 2020 bis 7. Oktober 2020. 5. Die vom SECO gegen diesen Entscheid erhobene Einsprache 6 wies das Amt für Arbeitslosenversicherung mit Einspracheentscheid vom 29. Juli 2020 ab.7 6. Nachdem sämtliche Dokumente zur Kurzarbeitsentschädigung vorlagen, verfügte die Vorinstanz am 4. März 2021 gegenüber der Kindertagesstätte C.___ folgende Schlussabrechnung: