3. Die Kindertagesstätte C.___, welche ein spezialfinanzierter Bereich der Einwohnergemeinde A.___ ist,4 reichte fristgerecht vor dem 30. Juli 2020 (vgl. Art. 10 Abs. 1 CKKBV) bei der Vorinstanz über die Online-Plattform «KiBon» ein Gesuch um Kostenbeteiligung in der Höhe von CHF 38'706.65 ein. Die Vorinstanz leistete daraufhin eine Vorfinanzierung im Umfang von CHF 37'772.75.