13/14 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.7 2021.GSI.7 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgelegt auf CHF 600.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen.