5.7 Zusätzlich zum vorfinanzierte Betrag von CHF 11'968.55 hat die Arbeitslosenkasse des Kantons Bern der Beschwerdeführerin eine Kurzarbeitsentschädigung von CHF 3'833.10 ausbezahlt. Die Beschwerdeführerin wurde damit im Umfang von CHF 3'833.10 in ihrer Lohnzahlungspflicht, der sie in der Regel durch die Einnahmen der Elternbeiträge nachkommt, entlastet. Die Beschwerdeführerin verfügte damit buchhalterisch über CHF 15'801.6527, um die Löhne der Arbeitnehmenden zu bezahlen und weitere Fixkosten zu begleichen. Normalerweise begleicht die Beschwerdeführerin diese Kosten aus den Elternbeiträgen.