Davon musste sie den Eltern die geleisteten Elternbeiträge in Höhe CHF 9'852.05 zurückzahlen. Nach Rückerstattung der Elternbeiträge verblieb der Beschwerdeführerin somit der vorfinanzierte Betrag von CHF 11'968.55. 26 CHF 9'852.05 (entgangene Elternbeiträge) + CHF 11'968.55 (Vorfinanzierung) 11/14 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.7 2021.GSI.7