5.6 Vorliegend betragen die Elternbeiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen gemäss Angaben der Beschwerdeführerin im Excel-Formular vom 8. Dezember 2020 CHF 9'852.05. Die Beschwerdeführerin hat von der Vorinstanz im Sinne einer Vorfinanzierung CHF 11'968.55 erhalten, damit sie aufgrund der Massnahmen gegen das Coronavirus nicht in eine existenzielle Notlage gerät. Die Beschwerdeführerin verfügte mit der Vorfinanzierung und den entgangenen Elternbeiträge buchhalterisch über CHF 21'820.6026. Davon musste sie den Eltern die geleisteten Elternbeiträge in Höhe CHF 9'852.05 zurückzahlen.