Dies ergibt sich im Übrigen bereits aus der Spaltenüberschrift der Spalten G bis K «Total Monat». Die Beschwerdeführerin hätte somit bereits beim Ausfüllen der Excel-Liste vom 12. Juli 2020 wissen können, dass in den Spalten G bis K Angaben für den ganzen Monat zu erfassen sind und hätte beim Ausfüllen ihres Gesuchs vom 12. Juli 2020 nicht zusätzlich darauf hingewiesen werden müssen. Auch bezüglich Berücksichtigung der Verpflegungskosten und Subventionen standen der Beschwerdeführerin Erläuterungen im Excel-Dokument zur Verfügung.