Die Vorinstanz hat demnach zu Recht die entgangenen Elternbeiträge und die darauf basierende Ausfallentschädigung gestützt auf das Excel-Dokument vom 8. Dezember 2020 festgesetzt. Nachfolgend ist somit auf das Excel-Dokument vom 8. Dezember 2020 und insbesondere das Total der entgangenen Elternbeiträge in der Höhe von CHF 9'852.05 abzustellen. 10/14 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.7 2021.GSI.7