Wird anhand des Excel-Dokuments vom 8. Dezember 2020 die durchschnittliche Betreuungsgebühr pro Kind und Tag berechnet, resultieren für jedes Kind individuelle Ansätze, die unter dem ursprünglich von der Beschwerdeführerin angegebenen Pauschalbetrag von CHF 52.20 pro Kind und Tag liegen. Bei einer gleichbleibenden Anzahl «Betreuungstage corona-abwesend» müssen folglich die gesamten entgangenen Elternbeiträge im Vergleich zum Excel-Dokument vom 12. Juli 2020 tiefer ausfallen. Mit anderen Worten werden die entgangenen Elternbeiträge im Excel-Dokument vom 12. Juli 2020 zu hoch ausgewiesen und entsprechen nicht den effektiven Ausfällen.