Die Institutionen mussten demnach im Excel-Dokument für jedes Kind, für das eine Rückerstattung beantragt wurde, für die Monate März, April, Mai und Juni in der Spalte G alle vertraglich vereinbarten Betreuungstage des entsprechenden Monats erfassen sowie in der Spalte H die monatlichen Vollkosten der Betreuung für das entsprechende Kind angeben. Wird die Tabelle jedoch nur für einen Teil des Monats ausgefüllt, können die durchschnittliche Betreuungsgebühr pro Tag sowie schliesslich die entgangenen Elternbeiträge und die Ausfallentschädigung nicht korrekt berechnet werden.