5.2 Die entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern werden gemäss den (der Beschwerdeführerin zur Verfügung stehenden) Erläuterungen im massgeblichen Excel-Dokument25 wie folgt berechnet: Zunächst wird auf Basis der vertraglich vereinbarten Betreuungstage pro Monat und den dafür in Rechnung gestellten Kosten die durchschnittliche Betreuungsgebühr pro Tag ermittelt. Hierzu werden die gesamten Kosten, die den Eltern pro Kind und Monat in Rechnung gestellt werden, durch die vertraglich vereinbarten Betreuungstage pro Monat geteilt: