Private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung erhalten Ausfallentschädigungen, um die durch die Bekämpfung des Coronavirus entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, eine nachhaltige Schädigung der Institutionen zu verhindern und zum Erhalt des Betreuungsangebots beizutragen. 22 Die Ausfallentschädigungen decken 100 Prozent der entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern, wobei Ersatzleistungen der Sozialversicherungen an die Lohnkosten und allfällige weitere Leistungen des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus von der Ausfallentschädigung in Abzug zu bringen sind.23