5.1 Nach dem Geschriebenen ergibt sich zusammenfassend was folgt: Private Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung erhalten Ausfallentschädigungen, um die durch die Bekämpfung des Coronavirus entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, eine nachhaltige Schädigung der Institutionen zu verhindern und zum Erhalt des Betreuungsangebots beizutragen.