Zudem habe sie in der Spalte H nicht die Vollkosten für den jeweiligen Monat angegeben, sondern im März und Mai nur die Kosten für den gekürzten Zeitraum. Da die Beschwerdeführerin nicht die Kosten und die Betreuungstage für den ganzen Monat erfasst habe, werde die durchschnittliche Betreuungsgebühr pro Tag nicht korrekt berechnet, d.h. es resultiere eine zu hohe durchschnittliche Betreuungsgebühr pro Tag. Es wäre nicht korrekt, für die Berechnung der Ausfallentschädigung auf das Excel-Dokument vom 12. Juli 2020 abzustellen. Zudem hätten im Gesuch Angaben zu den Verpflegungskosten und allfälligen Subventionen sowie Informationen zur Aufteilung der Kurzarbeitsentschädigung gefehlt.